Die Regelungen für Treffen von Selbsthilfegruppen wurden nun überarbeitet und wir können Ihnen folgende Neuerungen bzgl. der möglichen Teilnehmer*innenzahl mitteilen:
Inzidenz über 100: maximal 5 Personen
Inzidenz über 35-100: fünf Personen + geimpfte und genesene Personen*
Inzidenz unter 35: zehn Personen + geimpfte und genesene Personen*
Eine maximale Personenzahl der Selbsthilfegruppe von 30 Personen darf jedoch in keinem Fall überschritten werden. Es ist außerdem darauf zu achten, dass die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sind. Daher ist die Personenanzahl auch von der Raumgröße abhängig.
Darüber hinaus gilt weiterhin, dass Treffen nur dann stattfinden dürfen, wenn eine medizinisch therapeutische Notwendigkeit besteht. Hinsichtlich einer etwa geltenden nächtlichen Ausgangssperre gilt zudem, dass die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe einen gewichtigen und unabweisbaren Grund für den Aufenthalt außerhalb der Wohnung im Sinne von § 26 Nr. 6 der 12. BayIfSMV darstellt.